Stiftungsfonds

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einem Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung, d.h. Sie übertragen Vermögenswerte als Zustiftung auf die bereits bestehende Stiftergemeinschaft der VB Select AG. Die Stiftung muss dann die Erträge aus Ihrer Zustiftung dem Zweck zuführen, den Sie zuvor bestimmt haben. Als Einrichter eines Stiftungsfonds geben Sie also vor, für welchen gemeinnützigen Zweck die Erträge aus Ihrer Zustiftung künftig zu verwenden sind.

Fördern, was mir am Herzen liegt

Welche Zwecke können Sie mit Ihrem Stiftungsfonds verfolgen?

Die Welt der gemeinnützigen Zwecke ist groß. Ebenso gibt es eine Vielzahl an gemeinnützigen Organisationen, die Sie aus Ihrem Stiftungsfonds unterstützen können.

Den rechtlichen Rahmen bietet hier § 52 AO, der unter anderem folgende Zwecke benennt:

Natürlich stehen auch viele weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Auswahl.