Häufig gestellte Fragen
Kann der Stiftungsfonds meinen Namen tragen?
Ihr stifterisches Engagement ist so individuell wie Sie selbst. Insofern können Sie, wenn Sie es wünschen, Ihren Stiftungsfonds mit Ihrem Namen verbinden.
Mit jeder Förderung aus Ihrem Stiftungsfonds wird man sich an Sie erinnern. Sie bleiben in bester Erinnerung, auch über Ihre Lebenszeit hinaus. Natürlich kann der Stiftungsfonds auch den Namen Ihrer Eltern, Ihrer Kinder oder anderer Personen tragen, an die Sie gern erinnern möchten und denen gegenüber Sie vielleicht eine große Dankbarkeit empfinden.
Kann ich die Organisation, die ich fördern möchte, austauschen?
Ja, auch hier zeigt sich der Vorteil der Stiftergemeinschaft der VB Select AG: sie gewährt Ihnen ein Höchstmaß an Flexibilität.
Auch wenn Sie sich zu Beginn für die Förderung junger Menschen in unserer Region entscheiden, können Sie jederzeit auf die Förderung älterer Menschen oder auf die Förderung der Wissenschaft und Forschung etc. umschwenken.
Oder Sie starten mit dem Denkmalschutz und unterstützen, z.B. aufgrund Ihres neuen ehrenamtllichen Engagements, die Tafel vor Ort oder die Jugendfreizeiten Ihrer Kirchengemeinde. Ihr Stiftungsfonds kann sich jederzeit mit Ihnen entwickeln und sich Ihren ggf. geänderten Lebensumständen anpassen.
Bekomme ich regelmäßig einen Bericht über meinen Stiftungsfonds?
Es war noch nie so einfach, sich stifterisch zu engagieren. Die Einrichtung
eines Stiftungsfonds ist ohne großen Aufwand möglich. Das war das
Ziel, das wir mit der Gründung der Stiftergemeinschaft der VB Select AG erreichen wollten – und erreicht haben. Die Einrichtung eines Stiftungsfonds
erfolgt über die sogenannte Zustiftungsvereinbarung, die Sie
gemeinsam mit uns besprechen.
Was muss ich tun, um einen Stiftungsfonds einzurichten?
Ja, die Stiftergemeinschaft der VB Select AG stellt Ihnen einmal im Jahr einen Bericht zu, der Sie über das Anlageergebnis und die zur Verfügung stehenden Erträge unterrichtet.
Wie hoch muss das Kapital sein, damit ich mit meinem Stiftungsfonds starten kann?
Der VB Select AG liegt es am Herzen, den Zugang zum individuellen
stifterischen Engagement so einfach wie möglich zu gestalten. Aus dem
Grund ist es möglich, bereits ab 20.000 € einen eigenen Stiftungsfonds
einzurichten. Allgemeine Zustiftungen, die das Stiftungsvermögen der
Stiftung erhöhen, sind natürlich auch mit kleineren Beträgen möglich.
Ist die Verwaltung meines Stiftungsfonds aufwändig?
Was muss ich tun?
Die Verwaltung eines Stiftungsfonds innerhalb der Stiftergemeinschaft
der VB Select AG ist durchaus aufwändig, sie erfordert in erster Linie
steuerrechtliches Know-how sowie eine spezielle Managementsoftware.
Aber damit werden Sie nicht belastet. Die Stiftergemeinschaft der
VB Select AG kümmert sich um alles, so dass Sie sich auf die schönen
Seiten Ihres stifterischen Engagements konzentrieren können: Wenn Sie
möchten, können Sie sich aktiv einbringen, also z.B. mit der Organisation
Ihrer Wahl konkrete Projekte entwickeln, die dann mit den Erträgen aus
Ihrem Stiftungsfonds gefördert werden. Oder sie lassen sich vor Ort die
positiven Wirkungen Ihrer Förderung zeigen. Es besteht auch die Möglichkeit,
den Scheck einmal im Jahr persönlich zu überreichen.